Wenn du dein Visum um ein drittes Jahr verlängern willst, gibt es einige Voraussetzungen. Die erste Voraussetzung ist, dass du ein Working-Holiday-Maker-Visum (Subclass 417 oder Subclass 462) besitzt oder zuvor besessen hast. Eine weitere wichtige Anforderung für die Staatsbürger der meisten Länder ist, dass du während deines zweiten Jahres sechs Monate „bestimmter Arbeitstätigkeiten“ nachweisen musst, um anspruchsberechtigt zu sein.
Zu den bestimmten Arbeitstätigkeiten zählen die in bestimmten Branchen und Gegenden geleisteten Tätigkeiten, die vom australischen Innenministerium festgelegt wurden. Diese bestimmten Arbeitstätigkeiten werden außerhalb der australischen Großstädte angeboten und daher oft als „Farmarbeit“ oder „regionale Arbeit“ bezeichnet. Zu den beliebten Tätigkeiten, mit denen du dich für ein zweites oder drittes Visumsjahr qualifizieren kannst, gehören Obstpflücken und -verpacken, Fischen und Perlenfischen sowie Bauarbeiten.
Die Arbeit, die zu den erforderlichen sechs Monaten bestimmter Arbeitstätigkeiten zählt, hängt von deinem Visum ab. Die Website des australischen Innenministeriums stellt weitere Informationen hierzu bereit.